Icon MenuMenü öffnen

Aktuell: Gesetzgeber plant Beschränkung des Widerrufsrechts. Jetzt handeln!
widerrufs-anwalt.de
Über uns

Über uns

Unser hochspezialisiertes Team steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung!

Lebensversicherungen

Lebensversicherungen

Alle Infos zum Thema „Widerruf und Widerspruch von Lebensversicherungen“

Darlehensverträge

Darlehensverträge

Detallierte Informationen zum Thema „Umschulden ohne Vorfälligkeit“ durch den Widerruf von Darlehensverträgen

widerrufs-anwalt.de – Erfahrung zahlt sich aus!

Die Rechtsprechung des EuGH und der BGH hat sich in den letzten Jahren zu Gunsten des Verbrauchers entwickelt. Hier wurde der Grundsatz aufgestellt, dass falls ein Verbraucher nachweislich nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, er dieses auch unabhängig von einer zeitlichen Befristung später noch ausüben können muss.

Eine Prüfung, ob dies auch bei Ihren Verträgen möglich ist, kann im Hinblick auf Darlehensverträge aufgrund der günstigen Zinsentwicklung sowie bei Lebens- und Rentenversicherungen aufgrund der schlechten Rendite zu Ihren Gunsten lohnenswert sein.

Widerruf von Versicherungen

Der Widerruf bzw. Widerspruch bei Versicherungsverträgen kann sich finanziell schnell lohnen. Rechtsfolge ist die Rückzahlung sämtlicher geleisteter Zahlungen. Im Ergebnis können Sie sich bei Vorliegen der Voraussetzungen daher von für Sie ungünstigen Verträgen ohne finanzielle Nachteile lösen.

Dies gilt selbst für schon abgelöste bzw. gekündigte Verträge. Der BGH hat mehrfach klargestellt, dass auch der Widerruf eines bereits gekündigten Vertrages noch möglich ist (so z. B.: BGH, Az. IV ZR 52/12). Viele Verträge entsprechen nicht den Anforderungen, die Prüfung sollte jedoch von erfahrenen Anwälte durchgeführt werden. Hier helfen wir gerne.

Widerruf von Versicherungen und Darlehensverträgen

Betroffen sind Versicherungsverträge im Zeitraum von 1994 bis 2007

Sobald der Verbraucher nicht über seine Recht zum Widerspruch bzw. Widerruf ordnungsgemäß informiert wurde, kann dieser noch ausgeübt werden. Gerade im genannten Zeitraum haben die Versicherer häufig versäumt, überhaupt Belehrungen zu erteilen. Oft wurde jedoch auch eine fehlerhafte Belehrung erteilt, die sich z.B. durch mangelhafte inhaltiche Gestaltung auszeichnet und den Verbraucher so nicht „deutlich und unmissverständlich“ aufgeklärt hat.

Kostenfreie Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten – nutzen Sie unser Kontaktformular

Unser Angebot umfasst eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Verträge. Hierfür können Sie uns diese vorab übersenden, um so etwaige Erfolgsaussichten überhaupt eisnchätzen zu können.

Nehmen Sie sich kurz Zeit und nutzen Sie unser Kontaktformular – wir stehen Ihnen dann zeitnah mit einer Ersteinschätzung zur Verfügung!

Zum Seitenanfang