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Aktuell: Gesetzgeber plant Beschränkung des Widerrufsrechts. Jetzt handeln!
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Häufige Fragen – Darlehensverträge

Benötigen Sie vorab kurze Basisinfos zu diesem Thema? Auf dieser Seite finden Sie häufige Fragen zur Vorfälligkeitsentschädigung, zum weiteren Ablauf, zu den Kosten und den Erfolgsaussichten – so verschaffen Sie sich einfach, direkt und schnell einen guten fachlichen Überblick.

Fragen zur Vorfälligkeitsentschädigung

Was ist die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung?

Antwort: Vorfälligkeitsentschädigung ist der Schadenersatz, den Sie als Verbraucher an die Bank zahlen müssen, wenn Sie das Darlehen vor der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen möchten. Haben Sie einen Darlehensvertrag abgeschlossen, aber das Darlehen ist noch nicht ausbezahlt, spricht man im Falle der Kündigung durch den Verbraucher von der sog. Nichtabnahmeentschädigung.

Welche Verträge kann ich widerrufen?

Antwort: Bei Verbraucherverträgen, die in der Zeit von 01.11.2002 bis zum 11.06.2010 abgeschlossen wurden, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Banken und Sparkassen nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben. Wir überprüfen für Sie gerne kostenlos vorab, ob Sie noch ein Widerrufsrecht haben.

Welche Folgen hat der Widerruf für mich?

Antwort: Widerrufen Sie das Darlehen wirksam, müssen Sie den kompletten Darlehensbetrag zuzüglich einer marktüblichen Verzinsung an die Bank zurückzahlen. Dieser marktübliche Zinssatz ist in aller Regel niedriger als der vereinbarte Zins. Allerdings muss die Bank sämtliche Zahlungen, die Sie bisher an die Bank geleistet haben, zuzüglich einer Verzinsung in Höhe von 5,0 % an Sie zurückzahlen. Diese beiden Zahlungsansprüche können miteinander verrechnet werden, so dass Sie im Ergebnis eine Zahlung an die Bank leisten müsssen, die aber deutlich niedriger ist, als die Restschuld bei vertragsgemäßer Tilgung des Darlehens.

Wann macht ein Widerruf für mich wirklich Sinn?

Antwort: Ein Widerruf und somit die Umschuldung macht nur dann Sinn, wenn Sie die Anschlussfinanzierung für die noch ausstehende Restschuld sichergestellt haben. Zudem sollten Sie vor Widerruf des Darlehens die Konditionen für die Anschlussfinanzierung dahingehend prüfen, ob diese auch tatsächlich vorteilhaft für Sie sind. Gerne beraten wir Sie auch hinsichtlich der Anschlussfinanzierung.

Wie hoch können meine Ersparnisse sein?

Antwort: Mit dem Widerruf des Darlehens und der damit verbundenen Umschuldung können Sie unter Umständen hohe Beträge einsparen. Die genaue Höhe ist allerdings von der Darlehenssumme, den Konditionen des widerrufenen als auch des anschließenden Darlehens sowie dem Zeitpunkt des Abschlusses des ursprünglichen Darlehens abhängig. Nach einer Vorab-Überprüfung Ihres Darlehens können wir genauere Aussagen über die Höhe der Ersparnisse machen.

Kann ich eine bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung noch zurückfordern?

Antwort: Unter bestimmten Umständen können Sie auch eine bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung noch zurückfordern. Hier ist aber die eingehende Prüfung des Sachverhalts durch einen Rechtsanwalt zwingend erforderlich.

Welche Kosten können für mich entstehen?

Antwort: Unsere Kanzlei ist auf die Prüfung von Immobiliendarlehen und die Erklärung des Widerrufs spezialisiert. Wir überprüfen Ihren Darlehensvertrag kostenfrei auf Fehler der Bank und sagen Ihnen, ob auch Ihr Vertrag widerrufbar ist. In den meisten Fällen können wir unseren Mandanten bereits außergerichtlich helfen. Wir klären zudem kostenfrei, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Außergerichtlich sind Honorarvereinbarungen möglich, im Übrigen richten sich die Kosten nach dem RVG.

Fragen zu den Kosten

Zahlt das meine Rechtschutzversicherung?

Antwort: Sollte sich die Bank oder Sparkasse weigern, Ihren Widerruf zu akzeptieren, übernimmt bei Vorliegen der Voraussetzungen nach den Versicherungsbedingungen in aller Regel Ihre Rechtschutzversicherung (bis auf eine möglicherweise vereinbarte Selbstbeteiligung) die Kosten für unseren Service! Selbst wenn Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten nicht trägt, können im außergerichtlichen Bereich Honorarvereinbarungen getroffen werden. Im Übrigen richten sich die Kosten nach dem RVG.

Welche Kosten entstehen mir durch diesen Service?

Antwort: Grundsätzlich bemisst sich unser Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach dieser gesetzlichen Regelung hängen die Kosten von dem Streitwert, also der Höhe des in Anspruch genommenen Darlehens, ab. Deswegen können wir Ihnen erst nähere Angaben zu den Kosten machen, wenn wir weitere Informationen von Ihnen erhalten haben. Häufig sind unsere Gebühren jedoch nach stets notwendiger Einzelprüfung niedriger als Ihre Ersparnisse, sodass eine Beauftragung zumeist Sinn macht.

Kann ich ein erfolgsabhängiges Honorar mit Ihnen vereinbaren?

Antwort: Erfolgsabhängige Honorare sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte übermitteln Sie uns die Eckdaten zu Ihrem Fall vorab, so dass wir eine erste Einschätzung vornehmen können.

Fragen zum weiteren Ablauf

Ist zur Beauftragung ein persönlicher Termin notwendig?

Antwort: Nein. Sie müssen nicht in die Kanzlei kommen. Gerne beraten wir Sie ausführlich am Telefon. Auch alle weiteren Schritte lassen sich problemlos telefonisch, per Fax oder per E-Mail regeln!

Welche Schritte werden eingeleitet?

Antwort: Zunächst nehmen wir in Ihrem Namen schriftlich Kontakt mit dem Kreditinstitut auf und erklären in Ihrem Namen den Widerruf. In vielen Fällen lassen sich die Banken und Sparkassen dazu bewegen, einer außergerichtlichen Einigung zuzustimmen. In seltenen Fällen muss Ihr Widerruf gerichtlich durchgesetzt werden. Wir übernehmen für Sie sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen.

Welche Informationen bzw. Unterlagen muss ich zusammenstellen?

Antwort: Für eine erste Einschätzung benötigen wir nur Ihre Unterlagen zu dem Darlehensvertrag sowie Informationen darüber, wie hoch Ihre Zahlungen an die Bank bisher insgesamt waren.

Wie reagieren die Kreditinstitute auf den Widerruf?

Antwort: Die Banken reagieren unterschiedlich auf den Widerruf der Darlehensverträge. Einige Banken erkennen Ihr Recht zum Widerruf des Darlehens grundsätzlich nicht an, sodass ein gerichtliches Verfahren notwendig ist. Mit manchen Banken kann aber bereits nach außergerichtlichen Verhandlungen eine für Sie akzeptable Lösung gefunden werden. Eine Überprüfung des Sachverhalts und anschließende Beratung und Begleitung durch einen Rechtsanwalt ist für Sie aber in jedem Fall empfehlenswert.

Was sollten Betroffene tun?

Antwort: Die Banken sind mittlerweile erfahren im Umgang mit dem Widerruf eines Verbraucherdarlehens. Zudem holen sich die Banken natürlich auch rechtlichen Beistand. Damit diese ungleiche Kräfteverteilung nicht zu Ihrem Nachteil wird, können wir Ihnen nur dringend zu einer rechtlichen Prüfung und Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt raten.

Fragen zu den Erfolgsaussichten

Was können Sie für mich erreichen?

Antwort: Sollte die Überprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung Fehler ergeben, sind die Erfolgsaussichten hoch. Hinsichtlich der Widerrufbarkeit und den Folgen des Widerrufes ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eindeutig. Wie hoch Ihre Ersparnisse konkret sind, ergibt sich allerdings erst nach Überprüfung Ihres Vertrages.

Wie lange dauert in etwa die Bearbeitung des Falles?

Antwort: Die Dauer der Bearbeitung Ihres Falles hängt maßgeblich von der Reaktion der Bank oder Sparkasse auf den Widerruf ab. Sollte die Bank den Widerruf akzeptieren, ist eine Einigung innerhalb von wenigen Wochen möglich. Wird ein gerichtliches Verfahren notwendig, dauert die Angelegenheit erfahrungsgemäß deutlich länger.

Wann muss ich die noch ausstehende Restschuld an die Bank zurückzahlen?

Antwort: Die Restschuld ist bei wirksamen Widerruf sofort zur Zahlung fällig. Folglich muss vor Erklärung des Widerrufes unbedingt die Anschlussfinanzierung der ausstehenden Restschuld sichergestellt sein. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach der notwendigen Anschlussfinanzierung.

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