Umschulden ohne Vorfälligkeit –
Rechtsanwalt Kerner informiert im Video
Wir helfen Ihnen einen großen Teil der Zinsen einzusparen
Möchten auch Sie das niedrige Zinsniveau nutzen und ohne Vorfälligkeitsentschädigung umschulden? Ihre Chancen stehen sehr gut!
Bei vielen Darlehensverträgen besteht die Möglichkeit, den Darlehensvertrag zu widerrufen, ohne dass die Kreditinstitute eine solche Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigung verlangen können, sodass bei einer Umschuldung Ersparnisse von hohen fünfstelligen Eurobeträgen durchaus möglich sind.
Sie haben bereits Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt? Auch Sie haben gute Chancen!
Unter bestimmten Umständen können Sie auch eine bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung noch zurückfordern. Hier ist aber die eingehende Prüfung des Sachverhalts durch einen Rechtsanwalt zwingend erforderlich.
Betroffen sind Immobilienkreditverträge im Zeitraum von 2002 bis 2010
Beim Abschluss von Darlehensverträgen in diesem Zeitraum haben Banken und Sparkassen es häufig versäumt, Ihre Kunden ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht der Verbraucher detailliert zu informieren. Das hat für Sie unter Umständen einen großen finanziellen Vorteil zur Folge!
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Wir möchten Ihnen mit unserem Angebot das bieten, was für Sie und Ihre individuelle Situation zählt. Denn nur gemeinsam holen wir für Sie das Optimum heraus.
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