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Aktuell: Gesetzgeber plant Beschränkung des Widerrufsrechts. Jetzt handeln!
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Wissen – Darlehensverträge

Im Zeitraum von 2002 bis 2010 sind die Banken und Sparkassen beim Abschluss von Darlehensverträgen häufig ihrer gesetzlichen Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht der Verbraucher nicht ordnungsgemäß nachgekommen, was für Sie als Darlehensnehmer unter Umständen große finanzielle Vorteile bedeuten kann.

Diese Belehrungen können bei allen Verbraucherdarlehen fehlerhaft sein, also nicht nur bei Immobiliendarlehen. Auch andere Fallkonstellationen sind also davon betroffen, z. B. Belehrungen beim Abschluss eines Verbraucherdarlehens in Verbindung mit einer Restschuldversicherung. Aufgrund der weiteren und höheren Anforderungen an eine fehlerfreie Widerrufsbelehrung in diesen Fällen sind auch diese Belehrungen bei solchen verbundenen Geschäften oftmals fehlerhaft.

So gibt es Schätzungen, dass bis zu zwei Drittel der Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft kann grundsätzlich ein Darlehen noch nach Jahren widerrufen werden, was durch mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs bestätigt wurde.

Folgen Ihres Widerrufs

Nachdem derzeit noch ein historisches Zinstief vorliegt, das zur Folge hat, dass Darlehenszinsen bei heutigen Kreditabschlüssen im Vergleich zu denen vergangener Jahre sehr günstig sind, hat der Widerruf Ihres Darlehens für Sie mehrere positive Folgen:

Wissen zu Darlehensverträge

Widerrufen Sie Ihr Darlehen, kommt es zur Rückabwicklung des Darlehensvertrages. Durch die Rückabwicklung des Vertrages reduziert sich Ihre bestehende Restschuld des Darlehens. Die genaue Reduzierung der Restschuld hängt unter anderem von den Tilgungsleistungen ab. Je mehr Sie getilgt haben, umso besser, da die Bank die Tilgungen zu Ihren Gunsten verzinsen muss. Geschuldet wird außerdem nicht mehr der Vertragszins sondern der sogenannte marktübliche Zins. Dieser wird im Regelfall im Vergleich zum Vertragszins deutlich geringer sein.

Dieser Umstand bringt bei Immobilienfinanzierungen und entsprechend hohen Darlehenssummen und Zinsbindungsfristen oftmals allein schon Einsparungen im fünfstelligen Bereich.

Eine weitere Folge Ihres Widerrufs ist, dass bei dem Widerruf keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Diese Entschädigung, die einen Ersatz des Zinsausfalls der Bank oder Sparkasse bei vorzeitiger Ablösung des Vertrages darstellt, ist je nach den konkreten Umständen ein größerer Betrag. Die Vorfälligkeitsentschädigungen in Deutschland stellen im europaweiten Vergleich die höchsten Entschädigungen überhaupt dar.

Handelt es sich bei Ihrem Darlehen zum Beispiel um ein Immobiliendarlehen, so könnte die Immobilie verkauft werden, ohne dass Sie die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Möchten Sie die finanzierte Immobilie nicht verkaufen, können Sie das Darlehen zinsgünstig umschulden. Auch hier muss dann keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden, was in den meisten Fällen die Vorteile einer Umschuldung wieder zu Nichte macht.

Bei dem Widerruf sparen Sie dann also drei Mal: Zum einen müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, zudem ist Ihre Restschuld deutlich geringer, als wenn Sie den Vertrag wie bisher erfüllen und Sie müssen aufgrund des derzeit niedrigen Zinsniveaus deutlich weniger Zinsen für das Darlehen zahlen.

Julia Schönfelder – Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin (CVM)

Ergibt unsere Überprüfung eine Fehlerhaftigkeit Ihrer Widerrufsbelehrung, sollten Sie nicht „auf eigene Faust“ handeln, da vor der Widerrufserklärung einige Punkte, wie zum Beispiel eine geeignete Anschlussfinanzierung, zu beachten sind und die Rückabwicklung im Vergleich zu der Rückabwicklung anderer Verträge komplizierter ist. Der juristische Laie kennt im Normalfall nicht sämtliche Punkte, auf die geachtet werden muss. Zudem sind den Verbrauchern meist nicht alle Ihre Rechte bekannt, die diese dann auch nicht einfordern können.

Steht als Ergebnis die Fehlerhaftigkeit Ihrer Widerrufsbelehrung und die bestehende Widerrufsmöglichkeit fest, ist also unbedingt die Beratung durch einen auf diesem Rechtsgebiet erfahrenen Rechtsanwalt zu empfehlen.


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