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Aktuell: Gesetzgeber plant Beschränkung des Widerrufsrechts. Jetzt handeln!
widerrufs-anwalt.de

Widerruf von Lebensversicherungen –
Wir prüfen Ihre Verträge auf Fehler!

Ausgangspunkt der aktuellen Rechtsprechung ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu §5 a VVG. Dieser besagte, dass wenn eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft erteilt wurde, eine Höchstfrist von einem Jahr zur Geltendmachung dieser Ansprüche besteht. Im Jahre 2013 hat der  EuGH entschieden, dass §5a VVG europarechtswidrig ist – somit wurde der Weg zu einer Art „ewigen Widerrufsrechts“ geschaffen.

Rechtsfolge ist – und dies wurde mittlerweile mehrfach durch den Bundesgerichtshof bestätigt – dass wenn ein Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht oder nicht ordnungsgemäß belehrt wurde, dieses auch noch nach Jahren ausüben kann. Sogar nach Kündigung oder Beendigung des Vertrages ist dies in Einzelfällen möglich.

Häufige Fragen beantworten wir Ihnen auf unserer Website gerne, ebenfalls können Sie sich auf der Seite „Wissen“ einen detallierteren Überblick zur Thematik verschaffen.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen Ihr Recht durchzusetzen

Sollte unsere Prüfung ergeben, dass Sie nicht oder nicht ordnungsemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurden, so kann dieses noch ausgeübt werden. Rechtsfogle ist grundsätzlich die vollständige Rückabwicklung des Versicherungsvertrages. Für Sie bedeutet dies, dass Sie sich von einem Vertrag lösen können und höhere Auszahlungen erhalten als bei einer regülären Kündigung.

Grundsätzlich muss der Versicherer nämlich bei einer Rückabwicklung alle gezahlten Beträge verzinst zurückgewähren. Für den tatsächlich bestehenden Versicherungsschutz gegen Todesfall ist nur ein geringer Nutzungsvorteil der Prämie in Abzug zu bringen.

Verträge im Zeitraum von 1995 und 2007 sind betroffen

Unsere Erfahrung zeigt, dass Versicherer gerade in diesem Zeitraum ihren Belehrungspflichten nicht nachgekommen sind. Trotzdem zeigen sich die Versicherungsunternehmen zum Teil sehr hartnäckig. 

Entsprechend können wir nur dazu raten, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ohne einen Rechtsanwalt mit entsprechender Spezialisierung und Erfahrung, insbesondere auch der aktuellen Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte, ist mit einem Einlenken der Versicherer bereits im außergerichtlichen Bereich nur selten zu rechnen.

Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten – nutzen Sie unser Kontaktformular

Wir möchten Ihnen mit unserem Angebot das bieten, was für Sie und Ihre individuelle Situation zählt. Denn nur gemeinsam holen wir für Sie das Optimum heraus.

Nehmen Sie sich kurz Zeit und nutzen Sie unser Kontaktformular – wir stehen Ihnen dann umgehend mit einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung!

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