Widerruf von Lebensversicherungen –
Wir prüfen Ihre Verträge auf Fehler!
Unsere Kanzlei hilft Ihnen Ihr Recht durchzusetzen
Sollte unsere Prüfung ergeben, dass Sie nicht oder nicht ordnungsemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurden, so kann dieses noch ausgeübt werden. Rechtsfogle ist grundsätzlich die vollständige Rückabwicklung des Versicherungsvertrages. Für Sie bedeutet dies, dass Sie sich von einem Vertrag lösen können und höhere Auszahlungen erhalten als bei einer regülären Kündigung.
Grundsätzlich muss der Versicherer nämlich bei einer Rückabwicklung alle gezahlten Beträge verzinst zurückgewähren. Für den tatsächlich bestehenden Versicherungsschutz gegen Todesfall ist nur ein geringer Nutzungsvorteil der Prämie in Abzug zu bringen.
Verträge im Zeitraum von 1995 und 2007 sind betroffen
Unsere Erfahrung zeigt, dass Versicherer gerade in diesem Zeitraum ihren Belehrungspflichten nicht nachgekommen sind. Trotzdem zeigen sich die Versicherungsunternehmen zum Teil sehr hartnäckig.
Entsprechend können wir nur dazu raten, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ohne einen Rechtsanwalt mit entsprechender Spezialisierung und Erfahrung, insbesondere auch der aktuellen Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte, ist mit einem Einlenken der Versicherer bereits im außergerichtlichen Bereich nur selten zu rechnen.
Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten – nutzen Sie unser Kontaktformular
Wir möchten Ihnen mit unserem Angebot das bieten, was für Sie und Ihre individuelle Situation zählt. Denn nur gemeinsam holen wir für Sie das Optimum heraus.
Nehmen Sie sich kurz Zeit und nutzen Sie unser Kontaktformular – wir stehen Ihnen dann umgehend mit einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung!