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Aktuell: Gesetzgeber plant Beschränkung des Widerrufsrechts. Jetzt handeln!
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Häufige Fragen – Lebensversicherungen

Benötigen Sie vorab kurze Basisinfos zum Thema „Widerruf von Lebensversicherungsverträgen“? Auf dieser Seite möchten wir häufige Fragen beantworten, zum weiteren Ablauf, zu den Kosten und den Erfolgsaussichten – so verschaffen Sie sich einfach, direkt und schnell einen ersten Überblick.

Fragen zu den Versicherungsverträgen

Woran erkenne ich, ob meine Versicherung betroffen ist?

Antwort: Dies selbst festzustellen ist schwierig. Am ehesten können Sie erkennen, wenn Ihrem Versicherungsvertrag gar keine Belehrung beigefügt ist. Etwaige inhaltliche Fehler finden wir für Sie. Die erste Überprüfung durch uns ist kostenfrei. Nutzen Sie unser Kontaktformular!

Welche Verträge kann ich widerrufen?

Antwort: Bei Versicherungsverträgen die zwischen 1995 bis 2007 nach dem Policenmodel abgeschlossen wurden, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherungsunternehmen nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben.

Ein Policenmodel liegt immer dann vor, wenn ihnen bei Antrag auf Versicherungsschutz nicht alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden.

Welche Folgen hat der Widerruf für mich?

Antwort: Widerrufen sie den Vertrag wirksam, müssen ihnen die gesamten eingezahlten Prämien zzgl. Zinsen zurückerstattet werden. Abgezogen davon wird ein Betrag für die Vorteile des Versicherungsschutzes den sie genossen haben sowie die Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag, soweit diese im Rahmen der Auszahlung des Rückkaufswertes bereits durch die Versicherung an das Finanzamt abgeführt wurden. Abschluss- und Verwaltungskosten müssen dagegen nicht abgezogen werden und werden Ihnen ebenfalls erstattet.

Wann macht ein Widerruf für mich überhaupt Sinn?

Antwort: Ein Widerruf macht dann Sinn, wenn Sie den Versicherungsvertrag beenden oder zu anderen Konditionen abschließen wollen. Dies ist insbesondere bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen oft der Fall, da diese Kapitalanlagen aufgrund der Niedrigezinsphase zum Teil nur noch wenig attraktiv sind.

Wie hoch kann meine Rückzahlung sein?

Antwort: Mit dem Widerruf des Versicherungsvertrages regelmäßig hohe Beträge einsparen. Die genaue Höhe ist allerdings von den Konditionen sowie dem Zeitpunkt des Abschlusses des ursprünglichen Vertrags abhängig. Nach einer Vorab-Überprüfung Ihres Versicherungsvertrages können wir genauere Aussagen über die Höhe der Ersparnisse machen.

Welche Kosten können für mich entstehen?

Antwort: Unsere Kanzlei ist auf die Prüfung von Versicherungen und die Erklärung des Widerrufs spezialisiert. Wir überprüfen Ihre Verträge kostenfrei auf Fehler der Versicehrungsunternehmen und sagen Ihnen, ob auch Ihr Vertrag widerrufbar ist. Häufig können wir unseren Mandanten bereits außergerichtlich helfen.

Wir klären zudem kostenfrei, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Außergerichtlich sind Honorarvereinbarungen möglich, im Übrigen richten sich die Kosten nach dem RVG.

Fragen zu den Kosten

Zahlt das meine Rechtschutzversicherung?

Antwort: Sollte sich die Versicherung weigern, den wirksam erklärten Widerruf zu akzeptieren, übernimmt bei Vorliegen der Voraussetzungen nach den Versicherungsbedingungen in aller Regel Ihre Rechtschutzversicherung (bis auf eine möglicherweise vereinbarte Selbstbeteiligung) die Kosten für unsere Tätigkeit! Selbst wenn Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten nicht trägt, können im außergerichtlichen Bereich Honorarvereinbarungen getroffen werden. Im Übrigen richten sich die Kosten nach dem RVG.

Welche Kosten entstehen mir durch diesen Service?

Antwort: Grundsätzlich bemisst sich unser Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach dieser gesetzlichen Regelung hängen die Kosten von dem Streitwert, also der Höhe des in Anspruch genommenen Darlehens, ab. Deswegen können wir Ihnen erst nähere Angaben zu den Kosten machen, wenn wir weitere Informationen von Ihnen erhalten haben. Häufig sind unsere Gebühren jedoch nach stets notwendiger Einzelprüfung niedriger als Ihre Ersparnisse, sodass eine Beauftragung zumeist Sinn macht.

Kann ich ein erfolgsabhängiges Honorar mit Ihnen vereinbaren?

Antwort: Erfolgsabhängige Honorare sind unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall möglich. Bitte übermitteln Sie uns die Eckdaten zu Ihrem Fall vorab, so dass wir eine erste Einschätzung vornehmen können.

Fragen zum weiteren Ablauf

Ist zur Beauftragung ein persönlicher Termin notwendig?

Antwort: Nein. Sie müssen nicht in die Kanzlei kommen, können dies jedoch selbstverständlich jederzeit gerne. Bei Bedarf beraten wir Sie ausführlich am Telefon. Auch alle weiteren Schritte lassen sich problemlos telefonisch, per Fax oder per E-Mail regeln!

Welche Schritte werden eingeleitet?

Antwort: Zunächst nehmen wir in Ihrem Namen schriftlich Kontakt mit dem Versicherer auf und erklären in Ihrem Namen den Widerruf. In vielen Fällen lassen sich die Versicherungsunternehmen dazu bewegen, einer außergerichtlichen Einigung zuzustimmen. In seltenen Fällen muss Ihr Widerruf gerichtlich durchgesetzt werden. Wir übernehmen für Sie sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen.

Welche Informationen bzw. Unterlagen muss ich zusammenstellen?

Antwort: Für eine erste Einschätzung benötigen wir nur Ihre Unterlagen zu dem Versicerhungsvetrag sowie Informationen darüber, wie hoch Ihre Zahlungen an die Versicherung bisher insgesamt waren.

Wie reagieren die Versicherungsunternehmen auf den Widerruf?

Antwort: Die Versicerhungen reagieren sehr unterschiedlich auf den Widerruf der Versicherungsverträge. Einige Versicherungen erkennen Ihr Recht zum Widerruf des Vertrages grundsätzlich nicht an, sodass ein gerichtliches Verfahren notwendig werden kann. Mit manchen Versicherungen kann aber bereits im Wege von außergerichtlichen Verhandlungen eine für Sie akzeptable Lösung gefunden werden.

Eine Überprüfung des Sachverhalts und anschließende Beratung und Begleitung durch einen Rechtsanwalt ist für Sie daher in jedem Fall empfehlenswert.

Was sollte ich als Betroffener tun?

Antwort: Versicherungen sind mittlerweile erfahren im Umgang mit dem Widerruf eines Versicerhungsvertrages. Zudem holen sich die Versicherungen natürlich auch rechtlichen Beistand oder verfügen über große Rechtsabteilungen. Damit diese ungleiche Kräfteverteilung nicht zu Ihrem Nachteil wird, können wir Ihnen nur dringend zu einer rechtlichen Prüfung und Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt raten.

Fragen zu den Erfolgsaussichten

Was können Sie für mich erreichen?

Antwort: Sollte die Überprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung Fehler ergeben, sind die Erfolgsaussichten hoch. Hinsichtlich der Widerrufbarkeit und den Folgen des Widerrufes ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eindeutig. Wie hoch Ihre Ersparnisse konkret sind, ergibt sich allerdings erst nach Überprüfung Ihres Vertrages.

Wie lange dauert in etwa die Bearbeitung des Falles?

Antwort: Die Dauer der Bearbeitung Ihres Falles hängt maßgeblich von der Reaktion der Versicherung auf den Widerruf ab. Sollte die Versicherung den Widerruf akzeptieren, ist eine Einigung innerhalb von wenigen Wochen möglich. Wird ein gerichtliches Verfahren notwendig, dauert die Angelegenheit erfahrungsgemäß deutlich länger.

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