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Aktuell: Gesetzgeber plant Beschränkung des Widerrufsrechts. Jetzt handeln!
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Wissen – Lebensversicherungen

Im Zeitraum von 1995 bis 2007 sind Versicherungsunternehmen häufig ihrer gesetzlichen Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht der Verbraucher insbesondere bei Lebensversicherungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen, was für Sie als Versicherungsnehmer unter Umständen große finanzielle Vorteile bedeuten kann.

Eine Belehrung war bei allen Versicherungsnehmern erforderlich denen bei Antragstellung nicht alle notwendigen Unterlagen übergeben wurden (Policenmodel).

Die Urteile des EuGH und BGH

Der Europäischer Gerichtshof (EuGH) (Az. C-209/12) hatte im Jahr 2013 die in § 5 Abs.2 S.4 VVG a.F. geregelte gesetzliche Frist für europarechtswidrig erklärt, nach deren Ablauf ein Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag nicht mehr widerrufen konnte. Hier wurde der Grundsatz aufgestellt, dass falls ein Verbraucher nachweislich nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, er dieses auch unabhängig von einer zeitlichen Befristung später noch ausüben können muss.

Mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, dass auch viele Jahre nach Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht in der Lebensversicherung besteht. Jedoch war diese Entscheidung sehr Einzelfallbezogen und daher kaum auf eine Vielzahl von Verträgen anwendbar.

Der BGH hat im Urteil vom 19.11.2014 (Az. IV ZR 329/14) bestätigt, dass sobald die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist, dem Versicherungsnehmer ein zeitlich unbeschränktes Widerspruchsrecht zusteht. Gestritten wurde in der Folgezeit vor den Instanzgerichten, in welcher Höhe eine Rückzahlung geschuldet ist.

Brandaktuell hat der BGH mit Urteil vom 29.07.2015 entschieden, dass die Versicherer die Abschluss- oder Verwaltungskosten ebenfalls zurückerstatten müssen (Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14).

Folgen Ihres Widerrufs

Wissen zu Lebensversicherungen

Widerrufen Sie ihren Versicherungsvertrag, kommt es zur Rückabwicklung des Vertrages und zur Rückzahlung aller eingezahlten Prämien. Angerechnet wird Ihnen jedoch der Umstand, dass sie Versicherungsschutz genossen haben. Dass die Versicherung für dieses Risiko eingestanden wäre, muss von den Beiträgen ein Abschlag abgezogen werden. Die Todesfallabsicherung wurde von Gerichten bislang mit bis zu 7 Prozent der Beiträge berücksichtigt.

Neben einem Abschlag für den Versicherungsschutz können die Versicherer noch die für den Versicherten an das Finanzamt abgeführte Kapitalertragssteuer nebst Solidaritätszuschlag einbehalten. Weitere Positionen, insbesondere die Abschlusskosten oder internen Verwaltungskosten, kann der Versicherer seit dem Urteil vom 29.07.2015 (s. o.) nicht mehr geltend machen.

Wissen zu Lebensversicherungen

Handelt es sich bei der Versicherung um eine kapitalbildende Lebensversicherung, so kann der Vertrag vorzeitig beendet werden und eine Auszahlung weit über dem Rückkaufwert ist zu erwarten.

Nach Schätzungen – z. B. der Allianz Versicherung – sind europaweit etwa 180 Millionen Lebensversicherungsverträge von diesem Problem betroffen, mit einem geschätzten Beitragsvolumen oberhalb der 500 Milliarden Euro. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann grundsätzlich ein Versicherungsvertrag noch nach Jahren widerrufen werden, was durch Urteile des BGH und des EuGH bestätigt wurde.

Diese Belehrungen können bei allen Versicherungsverträgen mit Verbrauchern fehlerhaft sein, also nicht nur bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen.

Ergibt unsere Überprüfung eine Fehlerhaftigkeit ihrer Widerrufsbelehrung, sollten Sie nicht „auf eigene Faust“ handeln, da im Rahmen der Geltendmachung es oft auf detaillierten rechtlich Vortrag ankommt, bei dem ein juristischer Laie wichtige Punkte übersehen kann.


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